Sie haben eine verantwortungsbewusste Position und sind eine der wichtigsten Personen in der Firma – und haben als Führungskraft oder Geschäftsleitung ein gutes Einkommen. Gerade für Sie kann die Einkommenslücke zwischen Gehalt und Rente schnell sehr groß werden. Das gilt besonders für Geschäftsführer*innen, die auch aufgrund ihrer Befreiung von der Sozialversicherungspflicht noch nicht einmal eine gesetzliche Rente als Basis erwarten können.
Stellen Sie jetzt die Weichen: Sichern Sie sich mit einer betrieblichen Altersversorgung vorteilhaft für den Ruhestand ab. Die bAV mit der Gothaer eröffnet Ihnen verschiedene, sehr attraktive Möglichkeiten – ganz nach Bedarf und Vorliebe.
In Ihrer „Doppelrolle“ als Unternehmer*in und Mitarbeiter*in haben Geschäftsführer*innen oft die Möglichkeit, mit den Vorteilen der betrieblichen Altersversorgung eine Altersvorsorge aufzubauen. Die Optionen sind eng mit dem Unternehmen, dessen Rechtsform und dem Arbeitsverhältnis verknüpft:
Wichtig zu wissen: In die bAV kann die Absicherung von Familienangehörigen sowie die Absicherung im Fall einer Berufsunfähigkeit integriert werden. Lassen Sie uns zusammen prüfen, welche Möglichkeiten für Sie bestehen und von welcher Absicherung Sie am besten profitieren.
Sie sind als Fach- und Führungskraft angestellt? Informieren Sie sich hier über Ihre Möglichkeiten in der bAV:
Es gibt verschiedene Umsetzungswege für die bAV – mit unterschiedlichen Eigenschaften und Vorteilen. Sie können entscheiden, welche Variante am besten zu Ihnen und dem Unternehmen passt.
Alle Gothaer bAV-Lösungen sind leistungsstark, flexibel und mit attraktiven Anlagestrategien umgesetzt,
die umfassende Nachhaltigkeitskriterien erfüllen.
Nutzen Sie nicht nur Ihre monatlichen Gehaltszahlungen, sondern auch Tantiemen und Sonderzahlungen, um diese steuerfrei in eine bAV einzuzahlen.
Stichwort „Erdienbarkeit“: jetzt handeln.
Bei einer Versorgungszusage müssen zwischen der Erteilung der Zusage und dem Zeitpunkt der frühestmöglichen Beanspruchung der Altersrente mindestens 10 Jahre liegen. Je früher Sie handeln, desto besser.
Insolvenzsicherheit: gut zu wissen.
Im Falle einer Insolvenz ist Ihr Versorgungsplan abgesichert. Bei der Direktversicherung ist dies durch das unwiderrufliche Bezugsrecht erreicht. Bei der Unterstützungskasse und der Pensionszusage besteht Schutz in Höhe des in der Rückdeckungsversicherung vorhandenen Deckungskapitals.
Ihr/e Gothaer Berater*in und unsere bAV-Expert*innen beraten Sie kompetent und gerne persönlich vor Ort. Wir begleiten Sie dauerhaft und prüfen regelmäßig, ob Ihre bAV noch optimal aufgestellt ist.
Rufen Sie uns einfach an. Wir freuen uns auf Sie!
Der beste Zeitpunkt zu handeln, ist jetzt: Eine gute Altersvorsorge braucht Zeit, und je früher Sie Ihre betriebliche Vorsorge einrichten, desto eher profitieren Sie und Ihr Unternehmen von den vielen Vorteilen der staatlichen Unterstützung und der steuerlichen Rahmenbedingungen.