Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Antworten zu Ihrer betrieblichen Altersversorgung. Wenn Sie weitere haben, dann rufen Sie uns gerne an oder schreiben uns eine E-Mail.

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) umfasst alle finanziellen Leistungen, die ein Unternehmen seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Altersvorsorge (Betriebsrente) zusagt. Dazu zählen auch Hinterbliebenen- und Invaliditätsversorgungen.

Mitarbeitende haben ein Recht darauf, dass ein Teil ihres Lohns oder Gehalts in eine betriebliche Altersversorgung eingezahlt wird, eine sogenannte Entgeltumwandlung angeboten wird.

Sowohl die Arbeitnehmer*innen als auch die Unternehmen können hier von beachtlichen Steuervorteilen und Sozialabgaben-Ersparnissen profitieren.

Der Fachkräftemangel ist bei den meisten deutschen Unternehmen ein zunehmendes Problem. In der Gastronomie können wir das all täglich hautnah erleben. Hier noch ein paar Zahlen dazu:

  • 60 % der deutschen Unternehmen sehen im Fachkräftemangel ein Geschäftsrisiko1
  • Rund 2 Mio. Arbeitsplätze sind in Deutschland vakant – das entspricht einem verlorenen Wertschöpfungspotenzialvon fast 100 Milliarden Euro2
  • Wechselbereitschaft steigt: 40 % der Befragten erwägen einen Arbeitgeberwechsel innerhalb des folgenden Jahres3

Neue Mitarbeitende zu gewinnen und bestehende zu binden ist aktuell in vielen Fällen die große Herausforderung für Unternehmen. Kostengünstige und einfache Benefits, wie die bAV-Lösungen der Gothaer, setzen genau da an.

1 Statista 2023
2 lt. Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages DIHK, 2023
3 Gallup Report 2021

Der Staat unterstützt und fördert die betriebliche Altersversorgung durch steuerliche Vorteile, Einsparmöglichkeiten bei den Sozialabgaben und einer besonderen Förderung für Geringverdiener. Von diesen Fördermaßnahmen der bAV profitieren Mitarbeiter*innen und Unternehmen.

Für eine betriebliche Vorsorge in Form der Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung gelten die folgenden Vorteile (Stand 2024):

 

  • Steuerliche Förderung: Bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (West), max. 604 Euro monatlich, der gesetzlichen Rentenversicherung können monatlich in eine betriebliche Altersversorgung steuerfrei eingezahlt werden.
  • Einsparung bei Sozialabgaben: Bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (West), max. 302 Euro monatlich, sind sogar sozialversicherungsfrei.


Und bei einer betrieblichen Absicherung in Form einer Unterstützungskasse ist der Anteil der Entgeltumwandlung sogar unbegrenzt steuerfrei! Sie eignet sich daher besonders für Gutverdienende, deren Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung liegt. Bei den Sozialabgaben liegt die Grenze wie bei der Direktversicherung bei 4 Prozent.

Diese Rahmenbedingungen gelten für alle Mitarbeiter*innen, von Auszubildender/n bis zur Führungskraft, genauso wie für Gesellschafter*innen, Geschäftsführer*innen und Teilzeitkräfte.

Welche Möglichkeiten sich für Ihr Unternehmen bieten, lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären.

Die bAV ist ein wichtiges Instrument zur Gewinnung und Bindung von Mitarbeiter*innen und gewinnt immer weiter an Bedeutung. Das Angebot einer attraktiven und modernen bAV kann Ihre Unternehmensattraktivität und Ihr Vergütungspaket deutlich aufwerten.

Und mit dem seit 2019 verpflichtenden Zuschuss von Arbeitgebenden haben Sie ein zusätzliches Instrument, um sich vom Wettbewerb abzuheben und dem Fach- und Führungskräftemangel erfolgreich entgegenzutreten. Wir beraten Sie gerne, wie Sie Ihren Vorsprung ausbauen können.

Vorteile für Ihr Unternehmen:

  • Steigerung der Motivation und Bindung von Mitarbeiter*innen – ohne großen Kostenaufwand
  • Positionierung als verantwortungsbewusste*r Arbeitgeber*in
  • Steuer- und Sozialversicherungsersparnis
  • Rechtskonforme Erfüllung der Vorgaben des Betriebsrentenstärkungsgesetzes

Die Finanzierung kann auf verschiedene Weisen erfolgen:

  • Durch die Mitarbeiter*innen selbst, indem Teile des Gehalts in Beiträge zur bAV umgewandelt werden
  • Durch den Arbeitgeber*innen finanziert, wenn alleine das Unternehmen Beiträge in die Altersversorgung einzahlt
  • Mischfinanziert, wenn sowohl Arbeitgeber*in als auch  Mitarbeiter*in gemeinsam Beiträge für die betriebliche Altersversorgung einzahlen

Mit der Reform der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) wurden in 2018 zusätzliche Anreize geschaffen, um die bAV insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen zu fördern.

Von den Änderungen ist jedes Unternehmen betroffen, unabhängig von Tarifbindung oder bereits bestehender betrieblicher Altersvorsorgesysteme. Die Neuregelung vereinfachte die bAV und schaffte neue Möglichkeiten. Dabei werden bewährte Formen der bAV und die bisherigen Förderformen weitergeführt und zusätzlich ausgebaut.

Mit der Einführung des BRSG müssen Unternehmen die Betriebsrente nicht nur anbieten, sondern ihr*e Mitarbeitender*in zudem noch mit einem verpflichtenden Zuschuss von Arbeitgebende in Höhe von mindestens 15 % des Beitrags von Arbeitnehmenden unterstützen, sofern das Unternehmen eine Sozialversicherungsersparnis hat.

Dies gilt seit 2022 für alle Zusagen zur betrieblichen Altersversorgung in Form einer Direktversicherung, Pensionskasse oder eines Pensionsfonds.

Mit dem richtigen Konzept können Unternehmen und Mitarbeiter*innen dabei aber gleichermaßen profitieren.

Ihr Unternehmen unterstützt durch die Gewährung eines Zuschusses den Aufbau der Altersvorsorge Ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Damit stärken Sie die Attraktivität Ihres Unternehmens gegenüber Wettbewerbern. Gerade klein- und mittelständische Unternehmen können mit einer von Arbeitgeber*innen finanzierten Altersvorsorge auf dem Arbeitsmarkt punkten, um Fach- und Führungskräfte an ihr Unternehmen zu binden.

Der Zuschuss vom Unternehmen kann außerdem weitestgehend ohne Zusatzaufwand ausfinanziert werden, da im Rahmen der gesetzlichen Regelung nur ein Teil der eingesparten Beiträge von Arbeitgebenden in der Sozialversicherung weitergegeben wird. Da die tatsächliche realisierte Ersparnis in der Regel höher ist als die pauschale Beteiligung in Höhe von 15 %, können sogar freiwillig höhere Zuschüsse ohne Zusatzaufwand gewährt werden. Das bedeutet mehr Bindung von Mitarbeiter*innen fast zum Nulltarif.

Mitarbeiter*innen haben einen Rechtsanspruch darauf, dass das Unternehmen den zugesagten Zuschuss gemeinsam mit dem umgewandelten Arbeitsentgelt an den externen Versorgungsträger abführt. Erfüllt das Unternehmen den Anspruch nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, macht es sich schadenersatzpflichtig.

Der geschuldete Zuschuss ist dann an den Versorgungsträger nachzuzahlen oder – falls dies nicht möglich ist – ist die aus dem Zuschuss resultierende fiktive Leistung nach Eintritt des Versorgungsfalls direkt an den/die Versorgungsberechtigte*n zu zahlen.

Zunächst einmal erfüllen Sie eine gesetzliche Anforderung, indem Sie eine bAV als Absicherung der Berufsunfähigkeit anbieten. Für jeden zweiten Mitarbeitenden ist die Sorge vor  Berufsunfähigkeit ein relevantes Problem, sodass Sie und Ihre Mitarbeitenden auch noch darüber hinaus punkten:

  • Ihren Mitarbeitenden ermöglichen Sie durch eine Gothaer Kollektivlösung eine vereinfachte Risikoprüfung undgünstigere Beiträge bei voller Leistung.
  • Bei Ihrer Belegschaft stärken Sie durch die sichtbare Wertschätzung Loyalität, Unternehmenstreue und Motivation.
  • Durch Ersparnis bei Sozialabgaben und Steuern und Gestaltung des Arbeitgeber-Zuschusses gelingt das nahezu kostenneutral – oder sogar mit Spareffekt.
  • Im Kollektiv reduzieren Sie Ihren Verwaltungsaufwand zudem noch erheblich.

Jeder, der von seiner Arbeit lebt, braucht eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Berufsunfähig heißt: Sie können Ihren aktuellen Beruf nicht mehr ausüben, etwa nach einem Unfall oder durch Krankheit. Sie verdienen kein Geld mehr und sind auf andere Einkommensquellen angewiesen, z. B. eine staatliche Erwerbsminderungsrente.

Und das Risiko ist nicht zu unterschätzen: Jeder vierte Berufstätige und voraussichtlich sogar jeder Zweite der heute 20-Jährigen wird zumindest vorübergehend in seinem Arbeitsleben einmal berufsunfähig. Die häufigsten Ursachen sind: psychische  Erkrankungen, Krebs, Unfälle sowie Erkrankungen des Skeletts und des Bewegungsapparats.

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist sehr gering. Die staatliche Erwerbsminderungsrente ist gering: Wer noch 3 bis 6 Stunden am Tag arbeiten kann, erhält durchschnittlich 474 €/Monat (in den neuen Bundesländern 494 € je Monat / Quelle: Deutsche Rentenversicherung: Rentenversicherung in Zahlen, 07/2020). Das reicht häufig nicht einmal für die Miete. Die „volle Rente“ deckt lediglich ca. 33 % des letzten Bruttoeinkommens ab. Sie erhält auch nur, wer täglich weniger als drei Stunden arbeiten kann – in irgendeinem Beruf, nicht nur dem zuletzt ausgeübten. Das hat oft dramatische Folgen: Stark sinkender Lebensstandard, finanzielle Probleme, Verlust der Altersvorsorge. 

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet Leistungen, die im Ernstfall die finanzielle Unabhängigkeit unterstützen. Deshalb ist der Abschluss einer BU-Versicherung so sinnvoll. Die BU-Versicherung zahlt eine Berufsunfähigkeitsrente, wenn der/die Versicherte nicht mehr arbeiten kann. Für die BU-Versicherung gilt: Je früher, umso besser.
Wir empfehlen eine BU-Rente in einer Höhe, die einen angemessenen Lebensstandard ermöglicht.

Wir beraten Sie und Ihre Mitarbeitenden gerne.

Nutzen Sie das Betriebsrentenstärkungsgesetz als Anlass zur Überprüfung Ihrer eigenen Versorgungssituation.

Für Besserverdienende und Personen mit privater Krankenvollversicherung ist der seit 2018 angehobene Förderrahmen besonders lohnenswert. Auch Gesellschafter-Geschäftsführer*innen profitieren von der Anhebung der steuerlichen Förderung im Rahmen des BRSG. So können auch sie diesen steuerlichen Förderrahmen des § 3, Nr. 63 EStG ausschöpfen und den bisherigen Beitrag verdoppeln.

Ihr*e Gothaer Berater*in bietet Ihnen und Ihren Mitarbeiter*innen eine umfassende Beratung zu allen gesetzlichen Vorgaben des BRSG. Zusammen überprüfen wir mit Ihnen Ihre bestehenden betrieblichen Altersvorsorgesysteme.

Von einer passgenauen, transparenten und attraktiven bAV profitieren Sie als Arbeitgeber*in und Ihr*e Mitarbeiter*in gleichermaßen.

Wir freuen uns, gemeinsam mit Ihnen eine optimale Lösung für Ihr Unternehmen zu entwickeln.

Für Mitarbeiter*innen ist die bAV sehr attraktiv, da die Beiträge aufgrund der Förderung deutlich niedriger, die Erträge aber deutlich höher sind als bei einer Privaten Rentenversicherung – bei gleichen Kosten für den Arbeitnehmer*innen.

Weitere Vorteile sind:

  • Die bAV ist eine attraktive Möglichkeit, die Rentenlücke zu schließen und so den Lebensstandard im Alter zu sichern.
  • Bei der Gothaer ermöglichen bAV-Expert*inn*en eine individuelle und sehr kompetente Beratung – auch für alle Mitarbeitenden.
  • Die Stärke, Finanzkraft und Stabilität der Gothaer Gemeinschaft bietet Sicherheit und Rendite.
  • Der Vertrag kann bei Wechsel des Unternehmens ganz einfach mitgenommen werden.

 

Kein Wunder, dass die bAV auf Wunschlisten von Arbeitnehmer*innen immer ganz oben steht! (siehe auch: Stepstone, Studie „Jobsuche im Fokus“, 2018)